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Was muss ich als Automatenunternehmer ab sofort in Berlin nach aktuellem Gesetz wissen und umsetzen?
Hier die wichtigsten Punkte:
Schulungen
Sachkundenachweis für:
Erlaubnisinhaber: Rechtliche Präsenzschulung und präventive Präsenzschulung
Aufsichtspersonal:
Präventive Präsenzschulung
Schulung durch Berliner Senatsverwaltung zertifizierte Einrichtung
Schulungsdauer:
rechtlicher Teil 5 Stunden, präventiver Teil 6 Stunden
Sachkundenachweis vor Aufnahme der Tätigkeit bzw. bei Konzessionsbeantragung vorzulegen
Sozialkonzepte
Benennung der Beauftragten für die Entwicklung von Sozialkonzepten
Spielerschutzmaßnahmen und deren Umsetzung
Informationsmaterialien und -angebote Jugend- und Spielerschutz
Spielrelevante Informationsmaterialien
Dokumentation alle 2 Jahre
Spielhallenbezogene Selbstsperre (mindestens 1 Jahr)
Fremdsperre
(durch Erlaubnisinhaber bzw. Geschäftsführer)
Außendarstellung
Keine Werbung für Spielbetrieb oder Spielangebot
Kein Aufforderungs- oder Anreizcharakter zum Spiel
Kein Einblick in die Spielhalle gewähren
Sperrzeiten
Feiertage und Sperrzeiten für Ihr Bundesland finden Sie mit einem Klick auf den Seiten des Fachverband Spielhallen. Hier klicken >>>
Sonstiges
Mindestabstand: 500 m Luftlinie zu Spielhallen
Nicht in räumlicher Nähe zu Kinder- und Jugendeinrichtungen
Mehrfachkonzession:
Nicht erlaubt
Abbau der Geldspielgeräte von 12 auf 8 Geräte bis 01.06.2013
EC Cash: Nicht erlaubt
Aufstellung von Geldausgabeautomaten: Nicht näher bestimmt
Speisen und Getränke: Unentgeltlich und entgeltlich Abgabe ist nicht erlaubt
Einlasskontrolle: Kontrolle durch amtliche Ausweispapiere am Eingang
Erstellung von Sozialkonzepten
Begleitung von Sozialkonzepten
- Berichterstattungen
- Evaluierung