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Was muss ich als Automatenunternehmer ab sofort in Bayern nach aktuellem Gesetz wissen und umsetzen?
Hier die wichtigsten Punkte:
Schulungen
Betreiber/ Leiter einer Spielhalle, Spielerschutzbeauftragte sowie das hauptberuflich beschäftigte Vollzeitpersonal müssen innerhalb eines halben Jahres nach Dienstantritt eine externe Schulung absolvieren.
Schulungsdauer mindestens 8 Unterrichtsstunden à 45 Minuten.
Maximal 12 Teilnehmer/innen pro Schulung.
Alle anderen Mitarbeiter/innen können mittels interner Schulung geschult werden.
Spätestens nach 2 Jahren ist eine Nachschulung durchzuführen.
Sozialkonzepte
Benennung der Beauftragten für die Entwicklung von Sozialkonzepten
Spielerschutzmaßnahmen und deren Umsetzung
Informationsmaterialien und -angebote Jugend- und Spielerschutz
Spielrelevante Informationsmaterialien
Hintergrund und Ziele des Sozialkonzeptes
Individuelle Gegebenheiten der Spielstätte (z.B. Anzahl Konzessionen, Eingänge, Mitarbeiter/innen oder GSG)
Dokumentation alle 2 Jahre
Außendarstellung
Keine Werbung für Spielbetrieb oder Spielangebot
Kein zusätzlicher Anreiz
Sperrzeiten
Feiertage und Sperrzeiten für Ihr Bundesland entnehmen Sie bitte Ihren amtlichen Bekanntmachungen
Sonstiges
Mindestabstand: 250 m Luftlinie zu Spielhallen
Mehrfachkonzession: Nicht erlaubt
EC Cash: Nicht erlaubt
Aufstellung von Geldausgabeautomaten: Nicht näher bestimmt
Speisen und Getränke: Nicht näher bestimmt
Einlasskontrolle: Nicht näher definiert
Erstellung von Sozialkonzepten
Begleitung von Sozialkonzepten
- Berichterstattungen
- Evaluierung
- Schulungen der Mitarbeiter