Die Glücksspielrechtliche Erlaubnis

Glücksspielrechtliche Erlaubnis

Mit dem Inkrafttreten des Glücksspieländerungsstaatsvertrages zum 01.07.2012 müssen Betreiber von Glücksspiel eine "Glücksspielrechtliche Erlaubnis" vorweisen können, um überhaupt Ihr Angebot öffentlich machen zu dürfen. Diese Erlaubnis gibt es nur unter bestimmten Voraussetzungen, dazu gehört das Erstellen von Sozialkonzepten, in denen beschrieben wird, wie man den sozialschädlichen Auswüchsen des Angebotes wirksam entgegen steuern will.

Sozialkonzept

Mitarbeiter-Schulung in Gelsenkirchen

Für die Unternehmen ist es von existentieller Bedeutung, dass der Umgang mit dem Sozialkonzept von allen Mit-arbeiterinnen und Mitarbeitern den Erfordernissen entsprech-end ist.
Wir geben Ihrem Personal Einweisungen und sensibilisieren es, die Bedeutung nicht zu unterschätzen.

Schulungen

Seminar in Erle

Suchtpräventionsseminare, egal ob Modul A oder Modul B, Einführungen in das Sozial-konzept, die interessant und verständlich gestaltet werden und damit nicht zu einer öden "Pflichtveranstaltung" mutieren.
Das sagen Teilnehmer/Innen

Evaluation

Stop Sucht

Sozialkonzepte müssen regel-mäßig an neue Erkenntnisse angepasst werden. Darüber müssen die Betreiber von Glücksspiel den Ordnungs-behörden in unterschiedlichen Intervallen berichten.


 

 

 

01 52 / 51 65 08 21