Baden-Würtemberg

Pfahlbaumuseum Unteruhldingen

Gesetz

Gesetze

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Besonderheiten

Weggabelung

Was muss ich als Automatenunternehmer ab sofort in Baden-Württemberg nach aktuellem Gesetz wissen und umsetzen?

Hier die wichtigsten Punkte:

SCHULUNGEN

Mitarbeiter/innen in Spielhallen müssen bereits vor Arbeits-aufnahme die gesetzlich vorgeschriebene Präventions-schulung absolvieren

Personen, die Kontakt zu Spielern tätigen sowie deren Vorgesetzte sind zu schulen

Präsenzschulung durch Suchthilfeeinrichtung

Schulungsdauer: mindestens 14 Stunden

Schulungen alle drei Jahre

SOZIALKONZEPT

Benennung der Beauftragten für die Entwicklung von Sozialkonzepten

Benennung einer verant-wortlichen Person

Spielerschutzmaßnahmen und deren Umsetzung

Informationsmaterialien und -angebote Jugend- und Spieler-schutz

Spielrelevante Informationsmaterialien

Jährliche Dokumentation (bis 31.03. des jeweiligen Jahres)

Spielhallenübergreifende Selbstsperre 
Demnach plädiert die Regierung zunächst für Anschluss an das hessische Sperrsystem OASIS. Die weitreichendere Lösung, die Spielhallen in die zentrale Sperrdatei nach § 23 Glücks-spielstaatsvertrag (GlüStV) einzubeziehen, werde vorerst nicht weiter verfolgt, da derzeit noch offen ist, ob und – wenn ja – in welchem Umfang eine Änderung des Glücksspielstaatsvertrages erfolgt

Spielhallenbezogene Selbstsperre ab sofort (mindestens 1 Jahr)

Anträge auf Selbstsperre sichtbar in der Spielhalle

Außendarstellung

Keine Werbung für Spielbetrieb oder Spielangebot

Kein zusätzlicher Anreiz

Keine Verharmlosung

Einfall von Tageslicht muss gewährleistet werden

Einblick in die Spielhalle muss möglich sein

Eine Uhr muss von jedem Automatenspielplatz einsehbar sein

Sperrzeiten

Feiertage und Sperrzeiten für Ihr Bundesland finden Sie mit einem Klick auf den Seiten des Fachverband Spielhallen. Hier klicken >>>

Sonstiges

Mindestabstand: 500 m Luftlinie gemessen von Tür zu Tür zu Spielhallen und Kinder- und Jugendeinrichtungen

Mehrfachkonzession: Nicht erlaubt

EC Cash: Nicht erlaubt

Aufstellung von Geldausgabe-automaten:

Nicht auf konzessionierter Fläche erlaubt

Speisen und Getränke:

Nicht näher bestimmt

Einlasskontrolle:

Kontrolle durch amtliche Ausweispapiere und Abgleich mit Sperrdatei

Wie kann EDOCTO helfen

Sozialkonzepte

Erstellung von Sozialkonzepten
Begleitung von Sozialkonzepten
- Berichterstattungen
- Evaluierung